Amnesty International richtet sich nicht grundsätzlich gegen Überwachung, lehnt aber jede Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung ab. Überwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Massnahme gezielt, notwendig, verhältnismässig sowie richterlich angeordnet ist.
Viele Staaten bauen zurzeit im Namen der Sicherheit ihre Überwachungsmassnahmen aus. Sie schiessen dabei oft übers Ziel hinaus und verletzen grundlegende Menschenrechte. Auch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz will dem Nachrichtendienst des Bundes umfangreiche Überwachungskompetenzen geben.
Amnesty kritisiert insbesondere zwei Massnahmen als unverhältnismässige Verletzung der Menschenrechte: Die Kabelaufklärung und die Vorratsdatenspeicherung.