Überwuchert das Völkerrecht unser Schweizer Landesrecht? Was garantiert unsere Freiheit und Sicherheit heute? Wie wichtig ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für den Schutz der Rechte jedes und jeder einzelnen von uns?
Wozu dient die europäische Menschenrechtskonvention?
Allen BewohnerInnen des europäischen Kontinents ist es dank der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) möglich, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen, wenn sie an ihrem Wohnsitz alle rechtlichen Instanzen erfolglos angegangen sind. Individuen, die in der Schweiz Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, haben in Strassburg erfolgreich verschiedene Rechte eingefordert: Kinderrechte, Frauenrechte, Flüchtlingsrechte, Rechte von sexuellen Minderheiten oder das Recht auf einen fairen Prozess. Die EMRK hat ihre Funktion als doppelter Schutz der Menschenrechte schon oftmals unter Beweis gestellt.
Urteile aus Strassburg: eine Zumutung?
Doch manchen Schweizer Politikern und Politikerinnen fällt es schwer, Urteile aus Strassburg zu akzeptieren. So im Falle eines verurteilten nigerianischen Drogendealers, den die Schweiz nicht ausschaffen darf, weil er in der Schweiz Kinder hat. „Es ist schlimm, wenn wir in dieser Art vom Ausland bestimmt werden. Das Urteil ist eine Zumutung.“ empörte sich CVP-Nationalrat Jakob Büchler im September 2013.
40 Jahre Schutz, auch für die Schweiz
Vor 40 Jahren hat die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet. Die EMRK ist aus den Trümmern des zweiten Weltkriegs entstanden und garantiert seither die Freiheit, Sicherheit und Grundrechte aller Menschen auf dem europäischen Kontinent. Die Konvention ist ein flexibles Instrument, das sich ständig weiterentwickelt und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geschützt wird. Darüber hinaus wirkt die EMRK auch indirekt. In der Schweiz lehnt sich beispielsweise der Grundrechtskatalog der Bundesverfassung von 1999 in Art. 7-34 stark an die Garantien der EMRK an.
Angriff auf Schweizer Teilnahme
Heute wird in der Schweiz die EMRK als Bedrohung dargestellt. Mit Slogans wie „Landesrecht vor Völkerrecht“ stellen vor allem rechtspopulistische Organisationen die Legitimität dieser Konvention in Frage und fordern ihre Kündigung. Die Schweizer Sektion von Amnesty International will dieses Jahr mit einer Kampagne aufzeigen, weshalb die Konvention für den Schutz unserer Rechte so wichtig ist.
Darum geht es im Workshop
In diesem Workshop können Sie erfahren, was die Europäische Menschenrechtskonvention den Menschen in der Schweiz nutzt. Sie lernen beispielhafte Fälle kennen und können über Bedenken und Einwände diskutieren. Ein Ausblick auf mögliche Aktivitäten zum Schutz der EMRK schliesst den Anlass ab.
Der Workshop richtet sich an alle, die ein Grundwissen über die EMRK erwerben und sich gegen die Angriffe auf die Grundrechte in der Schweiz engagieren möchten. Der Anlass ist öffentlich und kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Experte: lic. iur. Stefan Schlegel, Lawyers for Amnesty / Assistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern
Freitag, 11. April 2014, 19:00
Im Restaurant Das Neue Rialto, Saal 2, in Basel (Eingang Birsigstrasse 45 und Viaduktstrasse)