Zur Konzernverantwortungs-Initiative findet am 10. Juni 2015 um 19:00h in Basel ein Workshop mit Géraldine Bollmann von Amnesty Schweiz statt.
Eingeladen sind alle Interessierten, die sich mit dieser Initiative und insbesondere dem Sammeln von Unterschriften beschäftigen.
Ort: Im Unternehmen Mitte, Gerbergasse 30, in Basel (Stadtplan siehe ganz unten)
Inhalt: Der Workshop behandelt Fragen rund um die aktuelle Situation, Argumentationshilfen und Tipps und Tricks zum Unterschriftensammeln.
Anmeldung: Bitte mit dem untenstehenden Formular oder per Mail an amnesty[at]amnesty-basel.ch anmelden.
Forderungen der Konzernverantwortungsinitiative
Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, unmenschliche Arbeitsbedingungen in Textilfabriken, Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau „“ auch Schweizer Unternehmen sind in solche Menschenrechtsverletzungen verstrickt. Gemäss einer Studie der Universität Maastricht, die 1.877 Vorwürfe untersuchte, befindet sich die Schweiz unter den Top 10 der Länder, denen am meisten Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen vorgeworfen werden.
Im 2015 hat nun eine grosse Koalition von rund 65 Schweizer Organisationen entschieden, die Konzernverantwortungsinitiative zu lancieren: In der Schweizer Verfassung soll eine Sorgfaltspflicht verankert werden, damit Schweizer Konzerne gesetzlich verpflichtet sind, Menschenrechte und Umwelt überall auf der Welt zu respektieren.
Gemeinsam können wir es schaffen, ein wichtiges politisches Zeichen zu setzen „“ für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne weltweit.
Was die Initiative fordert
Ziel der Initiative ist es verbindliche Regeln für Konzerne zum Schutz von Mensch und Umwelt zu schaffen „“ auch bei Auslandstätigkeiten. Dadurch wird im wirtschaftlichen Wettbewerb auch mehr Fairness geschaffen. Denn ein grosser Teil der Schweizer Unternehmen handelt schon heute vorbildlich und soll gegenüber skrupellosen Konkurrenten nicht länger benachteiligt bleiben.
Der Bundesrat betont, dass multinationale Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards einhalten müssen, doch er setzt lediglich auf freiwillige Massnahmen. Wie die Skandale der letzten Jahre beweisen, reicht Freiwilligkeit nicht aus. Der Initiativtext sieht deshalb vor, dass für Unternehmen neu eine Sorgfaltsprüfungspflicht eingeführt wird. Das bedeutet: Alle Konzerne müssen überprüfen, ob durch Tätigkeiten im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards verletzt werden, entsprechend handeln und darüber berichten.
Der Initiativtext sieht vor, dass für Unternehmen neu eine Sorgfaltsprüfungspflicht eingeführt wird.
Missachten die Konzerne ihre Sorgfaltsprüfungspflicht, können sie in der Schweiz für ihre schädlichen Handlungen eingeklagt werden. Aufgrund drohender Kosten und eines möglichen Imageverlusts werden die meisten Konzerne von sich aus die notwendigen Massnahmen ergreifen und ihre Verantwortung global wahrnehmen.
Mehr Informationen: http://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-menschenrechte/konzernverantwortungsinitiative
Zum KOVI-Workshop im Unternehmen Mitte: